Einlagen für Sicherheitsschuhe

Unsere orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhe werden gemäß DGUV 112-191 (ehemals BGR 191) nach Vorstellung der Kostenträger hergestellt.

Welche Sicherheitsschuhe sind zugelassen?

Um orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen zu benutzen, müssen die Schuhe mit der Bezeichnung "BGR191" zertifiziert sein. Schuhe ohne diese Zertifizierung sind nicht anerkannt und gewähren keinen gesetzlichen Arbeitsschutz im Falle eines Arbeitsunfalles.Arbeitnehmer die ihre privaten Einlagen in ihren Arbeitssicherheitsschuhen benutzen, verlieren ihren Versicherungsschutz. Auch der Arbeitgeber macht sich entsprechend haftbar.


Wie funktioniert die Abwicklung und wer übernimmt die Kosten?

1. Rentenversicherung:

  •  gängige Praxis: Antrag bei der Rentenversicherung
  •  Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der entsprechende Arbeitnehmer ist bei Antragstellung über 15 Jahre beitragspflichtig versichert.
  •  Arbeitnehmer mit weniger Beitragsjahren: möglicher Bezug der Leistung über Sozial-Arbeits- oder Integrationsämter – je nach Einzelfall
  •  Die jeweilige Vorgehensweise ist sehr unterschiedlich, komplex und bei den einzelnen Behörden zu erfragen.

Bitte beachten:
Bei erstmaliger Beantragung von orthopädischem Fußschutz sind ein ausführlicher Antrag und Befundberichte (Vordrucke G0100, G0133, G0134, REHA0200 und REHA0205) erforderlich und vollständig einzureichen.

(Folgeversorgungen werden weiter unten beschrieben)

Vom Kunden selbst auszufüllen:

  • Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung durch den Arbeitnehmer für den Orthopädie-(schuh)techniker zur Vereinfachung des Verfahrens
  • Datenschutzerklärung Download >>
  • Formular G100: »grundlegender siebenseitiger »Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag«
  • Formular G100 Download >>
  • Formular G133: »Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Kostenübernahme für Hilfsmittel)«
  • Formular G133 Download >> 

Bitte vom Hausarzt ausfüllen lassen:

Bitte vom Facharzt für Orthopädie, Diabetologie oder Rheumatologie ausfüllen lassen:

  • Befundbericht Reha 0205: »Antrag auf Orthopädiesche Sicherheitsschuhe / Einlagen / Schuhzurichtungen für Sicherheitsarbeitsschuhe«
  • Formular Reha 0205 Download >>
  • zusätzlich Kopie der privaten Einlagenverordnung (Rezept ist bei der Rentenkasse /Arbeitsamt ausreichend)
  • oder BG Verordnungsbogen Formular F2404 Verordnung von orthopädischen Schuhen / Einlagen
  • Formular F2404 Download >>

Informationen für Ärzte:

Bitte vom Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftagten ausfüllen lassen:

  • Formular: G0134: »zusätzlich Bestätigung des Arbeitgebers (meist vertreten durch einen Sicherheits-beauftragten) zur Notwendigkeit für das Tragen von Sicherheitsschuhen einschließlich des eingesetzten Schuhmodells«
  • Formular G0134 Download >>

Vom Orthopädieschuhmacher ( unser Betrieb) erstellen lassen:

  • BlaupauseFußabdruck Messwerte
  • Kostenvoranschlag des Orthopädie-(schuh)technikers für die Rentenversicherung, von dessen Genehmigung die Bewilligung des Antrags maßgeblich abhängt

     


Folgeantrag von orthopädischen Einlagen Schuhzurichtungen.

Beim Folgeantrag benötigt man nur noch den Kurzantrag Reha 0031 , eine Ärztliche Verordnung durch den Orthopäden, die Notwendigkeitsbescheinigung G0134 vom Arbeitgeber und einen Kostenvoranschlag vom Orthopädie-(schuh)techniker

Vom Kunden selbst auszufüllen:

  • Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung durch den Arbeitnehmer für den Orthopädie-(schuh)techniker zur Vereinfachung des Verfahrens
  • Datenschutzerklärung Download >>
  • Kurzantrag Reha 0031: >>Kurzantrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<<
  • Reha 0031Download>>

Bitte vom Facharzt für Orthopädie, Diabetologie oder Rheumatologie ausfüllen lassen:

  • Verordnung (rosa Rezept ist bei der Rentenkasse /Arbeitsamt ausreichend)
  • oder BG Verordnungsbogen Formular F2404 Verordnung von orthopädischen Schuhen / Einlagen
  • Formular F2404 Download >>

Bitte vom Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftagten ausfüllen lassen:

  • Formular: G0134:  »zusätzlich Bestätigung des Arbeitgebers (meist vertreten durch einen Sicherheits-beauftragten) zur Notwendigkeit für das Tragen von Sicherheitsschuhen einschließlich des eingesetzten Schuhmodells«
  • Formular G0134 Download >>

Vom Orthopädieschuhmacher ( unser Betrieb) erstellen lassen:

  • Kostenvoranschlag des Orthopädie-(schuh)technikers für die Rentenversicherung

2. Bundesagentur für Arbeit

  •  Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Antragsteller ansässig ist
  •  Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Arbeitnehmer hat eine angeborene oder erworbene Fußbehinderung.
  •  Rechtsgrundlage: §§ 5, 6, 33, 34 SGB IX –Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Teil 1)
     

3. DGUV (Berufsgenossenschaften)

  •  zuständig bei Arbeitsunfällen
     

4. Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

  • Integrationsämter der Bundesländer, die selbst keine Rehabilitationsträger sind
  • Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der entsprechende Arbeitnehmer wird als Schwerbehinderter anerkannt und hat eine angeborene oder erworbene Fußbehinderung.
  • Rechtsgrundlage: § 120 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Teil 2)


5. Träger der Sozialhilfe

  • staatliche Behörden oder höhere Kommunalverbände nach jeweiligem Landesrecht (überörtliche Träger)
  • Kreise und kreisfreie Städte (örtliche Träger)
  • Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der entsprechende Arbeitnehmer hat keine vorübergehende, sondern eine angeborene oder erworbene Fußbehinderung.
  • Rechtsgrundlage: § 8, 53, 54 SGB XII – Sozialhilfe, § 8, 9, 10 – Eingliederungshilfeverordnung

    Quelle: www.bauerfeind.de

Wir haben Ihnen hier zur Übersicht noch einen Ablaufplan als PDF- Download >> hinterlegt.